Anwaltliche Beratung
Der Schwerpunkt meiner Beratungstätigkeit liegt im Insolvenzrecht. Zudem berate ich Sie in damit zusammenhängenden zivil- und wirtschaftsrechtlichen Fragen (ausgenommen im Arbeitsrecht). Viele Jahre lang habe ich zudem Existenzgründungen rechtlich begleitet.
Ein Insolvenzverfahren ist nicht nur für den Insolvenzschuldner selbst ein gravierender Einschnitt, sondern kann auch für Geschäftspartner, Vermieter oder Kunden existenzbedrohende Auswirkungen haben. Ich helfe Ihnen, frühzeitig die Weichen richtig zu stellen.
Ich berate Unternehmer bei der Entscheidung,
- ob und wann ein Insolvenzantrag gestellt werden soll,
- was im Insolvenzantrag offengelegt werden muss,
- was das Insolvenzverfahren für Sie als Schuldner und Ihre Familie bedeutet,
- ob und wie Sie Ihr Unternehmen im Insolvenzverfahren weiterführen können und
- welche Rechte Sie gegenüber dem Insolvenzverwalter haben.
In der Krise einer GmbH informiere ich die Geschäftsführer daher über die Insolvenzantragspflichten sowie über mögliche Haftungs- und Strafbarkeitsrisiken.
Selbstverständlich berate ich Sie auch während des Insolvenzverfahrens bei weiteren Fragen gerne.
Steht ein Geschäftspartner vor oder in der Insolvenz, helfe ich Ihnen,
- Ihre Rechte aus langfristigen Verträgen (wie z.B. Mietverträgen) zu sichern,
- Ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anzumelden,
- Insolvenzanfechtungen oder andere Forderungen des Insolvenzverwalters abzuwehren oder
- neue Verträge mit dem Insolvenzverwalter zu schließen.
Weitere Informationen zum Insolvenzrecht finden Sie bei meinen Veröffentlichungen und Vorträgen.